Weil lecker einfach besser ist!
Über 500 Eventmodule auf Lager

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 1000 Träume UG, Erlenweg 2, 64665 Alsbach, Stand: 01/17

Auftragsvergabe / Auftragsabwicklung / Angebote

1) Auftragserteilung

Ein Auftrag kommt nur Zustande, wenn die Auftragsbestätigung der Fa. 1000 Träume UG von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Falls ein Auftrag nach einer angegebenen Frist eingeht, kann eine Auftragsvergabe nicht mehr Garantiert werden.

2) Bestellbedingungen / Lieferbedingungen

Die Fa. 1000 Träume UG akzeptiert keinerlei AGB und / oder Bestell.- sowie Lieferbedingungen des Mieters / Auftraggebers. Mit unterzeichnung der Auftragsbestätigung erkennt der Mieter / Auftraggeber dies an und anders lautende AGB und / oder Bestellbedingungen des Mieters / Auftraggebers verlieren Ihre Wirksamkeit.

Dies gilt insbesondere auch für die Zahlungsbedingungen des Mieters / Auftraggebers. Ausschließlich die Zahlungsbedingungen der Fa. 1000 Träume UG sind nach Unterschrift des Mieters / Auftraggebers auf der Auftragsbestätigung gültig. Die Zahlungsbedingungen sind bestandteil einer jeden Auftragsbestätigung.

Bestellnummern / Auftragsnummer oder ähnliches des Kunden / Auftraggebers werden nur auf Kundenwunsch und nach rechtzeitigem mitteilen des Kunden (spätestens bei Übermittlung der Auftragsbestätigung) in schriftlicher Form auf der Auftragsbestätigung auf Rechnungen angebracht. Die Bestellnummern / Auftragsnummern des Mieters / Auftraggebers haben keinerlei gültigkeit bei der Auftragsabwicklung und dienen lediglich zur einfacheren Buchhaltung des Mieters / Auftraggebers.

3) Angebote

Schriftliche Angebote der Fa. 1000 Träume UG, per Post oder Email, haben, insofern nichts anderes Angegeben, eine Gültigkeit von 5 Tagen.

Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichem Sinne freibleibend.

Ein Angebot, egal ob mündlich oder schriftlich erstellt, garantiert nicht die Verfügbarkeit der angegebenen Geräte und Module (Ware). Diese Garantie wid erst mit Vergabe der Auftragsbestätigung und der rechtsmäßigen Schließung dieser gegeben.

Zahlungsabwicklung

1) Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind, wenn nicht schriftlich anders Vereinbart, in Bar bei Lieferung fällig.

Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach abgeschlossenem Aufbau, jedoch vor Veranstaltungsbeginn an unseren Mitarbeiter auszuhändigen.

Ausnahmen werden nicht gewährt.

Sollte eine Barzahlung am Veranstaltungstag nicht stattfinden, so werden gebuchte Geräte unverzüglich abgebaut. Jedoch ist der gesamte Rechnungsbetrag in vollem Umfang bis spätestens 5 Werktagen nach Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Dies gilt insbesondere auch, für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Kaution (Ausnahme bei Kaution: Nicht Bestandteil der Rechnung und nicht im nachhinein fällig)

2) Zahlungen aus Langzeitmiete / Vertragsverlängerung

Sollte eine, aus einer Vertragsverlängerung entstandene Rechnung, nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden, so werden die Geräte / Module vorzeitig und ohne Vorwarnung auf Kosten des Mieters / Auftraggebers abgeholt.

Sollte einer aus einer Langzeitmiete entstandene Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden, so werden die Geräte / Module vorzeitig auf Kosten des Mieters / Auftraggebers abgeholt.

Bei Vertragsbruch / vorzeitigem Kündigen der Langzeitmiete ist die Differenz zum normalen Mietpreis sowie eine Vertragsstrafe von 2 Monatsmieten zu zahlen.

3) Stornierungsgebühren / Stornierung eines Auftrages

Bei einer Auftragsstornierung durch den Mieter / Auftraggeber bis 20 Tage vor Liefertermin werden 25% des gesamten Auftragsvolumens fällig.

Bei einer Auftragsstornierung durch den Mieter / Auftraggeber innerhalb von 20 Tagen vor Liefertermin werden 50% des gesamten Auftragsvolumens fällig.

Bei einer Auftragsstornierung durch den Mieter / Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen vor Liefertermin werden 75% des gesamten Auftragsvolumens fällig.

Bei einer Auftragsstornierung durch den Mieter / Auftraggeber am Liefertag werden 100% des gesamten Auftragsvolumens fällig.

4) Kaution

Die Fa. 1000 Träume UG behält sich vor, für sämtliche Mietgegenstände eine Kaution in Höhe von bis zu 5.000€ zu verlangen. Die Kaution ist in Bar bei Lieferung des Mietgegenstandes zu begleichen.

Die Kaution wird bei mängelfreier Rückgabe des Mietgegenstandes / der Mietgegenstände bei Rückgabe / Abholung in Bar zurückerstattet. Zu einer Mängelfreien Rückgabe zählt auch eine Rückgabe in gereinigtem Zustand.

Die Fa. 1000 Träume UG behält sich das Recht vor, bei nicht sachgemäßer / vereinbarter Rückgabe (hierzu zählt insbesondere auch eine verspätete Rückgabe) oder Beschädigungen am Mietgegenstand, die Kaution in vollem Umfang einzubehalten. (Siehe hierzu auch § 1.1 – 5 / Beanstandungen die zur Einbehaltung der Kaution führen)

Die Kaution wird immer in vollem Umfang einbehalten. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Eventuell entstehender Überschuss wird nach Abrechnung dem Kunden / Auftraggeber auf ein von Ihm zuvor mitgeteiltem Konto überwiesen (Keine Barauszahlung der Kaution). Der Kunde erhält eine Rechnung über den einbehaltenen Betrag.

Sollte der Rechnungsbetrag des entstandenen Schaden (hierzu zählen auch Reinigungen und verspätete Rückgabe) höher sein, als die einbehaltene Kaution, so wird zusätzlich eine Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu begleichen.

5) Beanstandungen die zur Einbehaltung der Kaution führen

Schäden die während der Veranstaltung (Mietzeitraum) auftreten gehen zu 100% zu Lasten des Mieters / Auftraggebers. Die Fa. 1000 Träume UG behält sich das Recht vor, auch erst im nachhinein bemerkte Schäden (hierzu zählen auch Verunreinigungen) dem Mieter / Auftraggeber in Rechnung zu stellen, wenn diese bei Abholung / Rückgabe nicht zu sehen waren (z.B.: Bei gerollten Hüpfburgen oder aufblasbaren Modulen, wenn funktionsprüfung nicht mehr möglich da kein Strom vorhanden, bei Dunkelheit, etc.). Diese Regelung gilt auch für nicht vollständig zurückgegebene Mietgegenstände / Module (z.B.: fehlen einzelner Bauteile, verlust einer Plane oder Teppich, verlust eines eingebauten Gerätes, Stromkabel, etc.).

Bei Hüpfburgen die nicht oder nicht korregt gerollt sind und / oder Nass und / oder Verschmutzt zurückgegeben werden, bzw. am Aufbauort mutwillig Nass gemacht wurden oder Verschmutzt sind wird eine Roll.- und Reinigungsgebühr von bis zu 60€ Netto, in jedem Fall aber eine Bearbeitungsgebühr von 35€ Netto fällig.

Bei Lauffiguren die Verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100€ Netto verlangt.

Weitere Reinigungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Reinigungspreisliste.

1.2) Versicherung / Genehmigungen / (Messe.-) Ausweise

1) Versicherung

Die angemieteten Mietgegenstände / Module sind , wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben, nicht Versichert. Der Mieter / Auftraggeber haftet für Schäden aus Sturm, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus sowie Personenschäden die während des Mietzeitraumes entstehen in vollem Umfang. Der Mieter / Auftraggeber verpflichtet sich, die angemieteten Geräte gegen Sturm, Feuer, Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Außerdem empfehlen Wir, eine Versicherung für Sach.- und Personenschäden abzuschließen.

2) Betrieb des Gerätes durch einen Mitarbeiter der 1000 Träume UG

Wird das Gerät durch einen Mitarbeiter der Fa. 1000 Träume UG betrieben, so ist dies automatisch Haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung gilt nur für Schäden, die aus dem direktem Betrieb des Gerätes entstehen, nicht aber für Schäden aus Vandalismus oder für Schäden an der Aufbaufläche.

3) Genehmigungen

Der Mieter / Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten.

Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebürhen, insbesondere evtl. anfallende GEMA Gebühren und stellt die Fa. 1000 Träume UG von allen ansprüchen frei, dies gilt insbedondere auch für Geräte und Fahrgeschäfte die eine Musikanlage beinhalten.

Für sämtliche Brand.- sowie Unfallschutzmaßnahmen ist der Mieter / Auftraggeber verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Evtl. auftretende Forderungen von Polizei und Feuerwehr hat der Mieter / Auftraggeber zu erfüllen, dies beinhaltet z.B. das vorhalten entsprechender Feuerschutzmaßnahmen wie Feuerlöscher, Feuerdecke, etc, das vorhalten geeigneter Erste Hilfe Maßnahmen und das einhalten von Flucht.- und Rettungswegen.

Sollten am Aufbauort TÜV- Prüfungen, Bauabnahmen oder ähnliches fällig werden, so sind diese Kosten vollständig vom Mieter zu tragen, dies gilt insbesondere für fliegende Bauten wie Karusselle, Rodeo- Anlagen etc, sowie für Messeauftritte und Hochbauten. Falls erforderlich ist hier der TÜV oder eine ähnliche anerkannte Prüfstelle vom Mieter / Auftraggeber zu bestellen.

4) (Messe.-) Ausweise / Parkgebühren / Mautkosten / Fährkosten

Erforderliche (Messe.-) Ausweise werden durch den Mieter / Auftraggeber gestellt und rechtzeitig, jedoch bis spätestens 7 Tage vor Liefertermin der Fa. 1000 Träume UG vom Mieter / Auftraggeber übermittelt.

Erforderliche Parkausweise werden durch den Mieter / Auftraggeber gestellt, bzw. anfallende Parkgebühren durch den Mieter / Auftraggeber übernommen. Bei nachträglicher in Rechnungstellung von Parkgebühren wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50€ Netto zusätzlich fällig.

Desweiteren müssen sowohl Maut.- wie auch Fährgebühren vom Mieter / Auftraggeber übernommen werden, insofern diese nicht bereits im Auftrag enthalten sind.

2) Hygiene

1) Standarts

Bei Buchung von Lebensmittelgeräten aller Art, wie z.B: Crepéplatten, Waffeleisen, Eismaschine, etc., hat der Mieter / Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der Aufbauort alle HACCP- Standarts erfüllt, dies beinhaltet unter anderem z.B.: fester Boden, Handwaschgelegenheit, etc. Genauere Bestimmungen sind hier vom Mieter / Auftraggeber beim jeweilig zuständigem Veterinäramt / Ordnungsamt zu erfragen. Beanstandungen die sich aus nichteinhaltung der HACCP- Standarts ergeben, gehen zu 100% zu Lasten des Mieter / Auftraggebers.

Alle Geräte werden von der Fa. 1000 Träume UG gereinigt geliefert. Sollte es während eines Mietzeitraumes zu Beanstandungen des Veterinäramtes / Ordnungsamtes kommen, so gehen diese zu 100% zu Lasten des Mieters / Auftraggebers.

2) Softeismaschine / Eistruhen

Bei Softeismaschinen und Eistruhen sowie sämtlichen zur Ausgabe von Speiseeis benötigten Materialien ist auf jedenfall die Speiseeisverordnung zu beachten.

3) Lieferung / Aufbau

    - 1) Beschaffenheit des Anfahrtsweges

Der Anfahrtsweg muss bis zum Aufbauort des Mietgegenstandes / Modules frei und mit einem Fahrzeug der „Sprinter“- Klasse (bis 3,5t) befahrbar sein. Die Anfahrtswege dürfen nicht durch Treppen oder sonstige Hindernisse versperrt sein. Wiesen.- und Rasenflächen müssen Tragfähig sein.

Die Durchfahrtsbreite sollte mindestens 2,50m betragen, dies gilt aber nicht für Karussell, Imbisswägen und Spielmobil. Hier hat die Durchfahrtsbreite mindestens 3,00m zu Betragen.

Die Durchfahrtshöhe sollte mindestens 2,80m betragen. Dies gilt aber nicht für Karusselle, Imbisswägen und Spielmobil. Hier sind die individuellen Durchfahrtshöhen zu erfragen.

Im Zweifelsfalle hat der Mieter / Auftraggeber die Durchfahrtsbreite, Durchfahrtshöhe sowie die Beschaffenheit des Anfahrtsweges vor Auftragserteilung zu prüfen.

Sollte der Aufbauort nicht direkt Anfahrbar sein, sind vorherige Absprachen mit der Fa. 1000 Träume UG unbedingt notwenig. Evtl. benötigter Mehraufwand bei der Anlieferung durch Personalaufwand, höheren Zeitaufwand oder benötigtes Material ist vom Kunden zu tragen.

2) Beschaffenheit des Aufbauortes

Die Aufbaufläche sollte möglichst eben sein, keine Gefälle oder Schrägen aufweisen sowie genügend Abstand (mindestens 1,00m) zu Hindernissen wie z.B.: Bäumen, Büschen, Mauern, Wänden etc. aufweisen. Hierbei ist insbesondere auch der Luftraum zu prüfen (Baumkronen, Vordächer, etc.)

Der Boden sollte fest und tragfähig sein. Bei Eventmodulen die mit einem Gebläse betrieben werden, wie z.B.: Hüpfburgen, Rodeo- Anlagen, etc., muss der Boden unbedingt frei von spitzen Gegenständen wie z.B.: Steinen, Scherben, Nägeln, etc., sein. Ein Aufbau auf Schotterflächen ist bei solchen Geräten nur nach vorheriger Absprache mit der Fa. 1000 Träume UG möglich.

Sollten oben genannte Bedingungen am Aufbauort nicht zutreffen und so ein Aufbau der Geräte aus Sicherheitsgründen (ganz gleich ob aus Geräte.- oder Personensicherheit) nicht möglich sein, so wird der Aufbau der Geräte verweigert. Der Mietpreis wird in diesem Falle trozdem zu 100% fällig und ist vom Mieter / Auftraggeber zu begleichen.  Sicherheitsgründe schließen insbesondere auch auch Gründe der Gerätesicherheit ein, d.h.: Kann davon ausgegangen werden, dass der Mietgegenstand / das Modul am Aufbauort beschädigt wird, wird dies nicht Aufgebaut.  
                             

Der Mieter / Auftraggeber hat für eine ausreichende Stromzufuhr Sorge zu tragen. (Strombedarf siehe Artikelbeschreibung). Bitte achten Sie darauf, das keine Mehrfachstecker verwendet werden können und gegebenenfalls eingesetzte Kabeltrommeln und / oder Verlängerungskabel einen ausreichenden Querschnitt, bzw. Stromstärke bieten.

3) Aufbauhilfe am Aufbauort

Insofern nichts anderes Vereinbart, muss zum Auf.- und Abbau bzw. zum Be.- und Entladen immer eine Person vom Mieter / Auftraggeber zu Hilfe gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies unbedingt vorher der Fa. 1000 Träume UG mitzuteilen, damit diese, wenn nötig, eine weitere Person für diese Tätigkeiten mit schickt. Die Kosten hierfür sind vom Mieter / Auftraggeber zu zahlen.

4) Sonderbedingungen: Lieferung Nostalgie Marktstand Rund

Zusätzlich zu oben genannten Bedingungen am Aufbauort ist bei diesem Eventmodul folgendes zu Beachten:

Ein Aufbau ist nur auf einer glattflächig Geteerten oder gepflasterten Fläche möglich. Eine Anlieferung und / Aufbau auf einer weniger befestigten Fläche wie z.B.: Schotter, Rasensteine, Rasen, etc. oder eine Überwindung einer solchen Fläche zum Aufbauort ist nicht möglich. Desweiteren darf der Zufahrtsweg zum Aufbauort auf keinen Fall durch Treppen, Mauern, Stufen, Bordsteinkanten, etc. verperrt sein, da diese nicht Überwunden werden können. Im Zweifel ist immer die Rücksprache mit der Fa. 1000 Träume UG nötig.

5) Sonderbedingungen: Lieferung Softeismaschine

Zusätzlich zu oben genannten Bedingungen am Aufbauort ist bei diesem Eventmodul folgendes zu Beachten:

Ein Aufbau ist nur auf einer glattflächig Geteerten oder gepflasterten Fläche möglich. Eine Anlieferung und / Aufbau auf einer weniger befestigten Fläche wie z.B.: Schotter, Rasensteine, Rasen, etc. oder eine Überwindung einer solchen Fläche zum Aufbauort ist nicht möglich. Desweiteren darf der Zufahrtsweg zum Aufbauort auf keinen Fall durch Treppen, Mauern, Stufen, Bordsteinkanten, etc. verperrt sein, da diese nicht Überwunden werden können. Im Zweifel ist immer die Rücksprache mit der Fa. 1000 Träume UG nötig.

Bitte beachten Sie hierbei auch das Gewicht von ca. 160kg.

 - 6) Sonderbedingungen: Lieferung Rodeo Bull Anlage    

Zusätzlich zu oben genannten Bedingungen am Aufbauort ist bei diesem Eventmodul folgendes zu Beachten:

Ein Aufbau ist nur auf einer glattflächig Geteerten oder gepflasterten Fläche möglich. Eine Anlieferung und / Aufbau auf einer weniger befestigten Fläche wie z.B.: Schotter, Rasensteine, Rasen, etc. oder eine Überwindung einer solchen Fläche zum Aufbauort ist nicht möglich. Desweiteren darf der Zufahrtsweg zum Aufbauort auf keinen Fall durch Treppen, Mauern, Stufen, Bordsteinkanten, etc. verperrt sein, da diese nicht Überwunden werden können. Im Zweifel ist immer die Rücksprache mit der Fa. 1000 Träume UG nötig.

Bitte beachten Sie hierbei auch das Gewicht von bis zu 350kg.     
                         

7) Absicherung der Geräte

Für die Absperrung, Fixierung und Sicherung sämtlicher Mietgegenstände / Module, insbesonderem bei aufblasbaren Geräten, trägt der Kunde die volle Verantwortung. Hierbei ist insbesondere auch darauf zu achten, das keine „Stolperfallen“ entstehen, bzw. diese abgesichert sind.

8) Betrieb

Vor jeder Inbetriebnahme sämtlicher Eventmodule / Mietgegenstände sind alle Verschraubungen, Verbindungen, Sicherungen, Haken, Ösen, Verankerungen, Nähte, etc. zu Prüfen. Diese Prüfung muss daraufhin spätestens alle 60 Minuten wiederholt werden.

9) Reklamationen / Beanstandungen

Reklamationen und / oder Beanstandungen sowie Beschädigungen die während der Lieferung oder des laufenden Betriebens bemerkt werden oder entstehen sind sofort und unverzüglich der Fa. 1000 Träume UG mitzuteilen. Vorab in telefonischer Form dem Kundendienst der Fa. 1000 Träume UG, danach in schriftlicher Form per Email mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Diese sollten spätestens innerhalb 48Std. nach feststellen des Mangels / Schaden bei der Fa. 1000 Träume UG eingegangen sein. Schäden, die durch zuspätes Anzeigen eines Mangels und / oder Schadens entstehen, in jeglicher Form auch immer, z.B.: Schadensvergrößerung am Gerät, Verdienstausfall, etc., werden dem Mieter / Auftraggeber in jedem Falle in Rechnung gestellt.

4) Kauf

    - 1) Verkaufsartikel / Sonderbestellungen / Garantie / Gewährleistung
 
Alle verkauften Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. 1000 Träume UG.

Sonderbestellungen wie z.B.: Hüpfburgen, Skydancer, Maronenöfen, Lauffiguren, Popcornmaschinen, Zuckerwattemaschinen sowie sämtliche Lebensmittel wie z.B. Crepé.- und Waffelteig, Mais, Softeis, etc. sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

Garatie und Gewährleistungsansprüche sind direkt über den von der Fa. 1000 Träume UG genannten Hersteller abzuwickeln.

Auf Illustrationen abgebildtete Dekorationsmaterialien etc. sind nicht Bestandteil des Lieferumfanges, wenn nicht gesondert und schriftlich in der Auftragsbestätigung angegeben. Diese dient lediglich dazu, dem Kunden ein besseres Bild des Artikels zu bieten. Der genaue Lieferumg ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

5) Schadensersatzansprüche

1) Schadensersatz gegen die Fa. 1000 Träume UG

Schadensersatzansprüche gegen die Fa. 1000 Träume UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Fa. 1000 Träume UG und / oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Desweiteren haftet die Fa. 1000 Träume UG nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht stattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen und / oder Geräten verschuldet wurden.

Für auftretende Schäden, die durch den Auf.- bzw. Abbau entstehen, kann die Fa. 1000 Träume UG nicht haftbar gemacht werden, soweit der Fa. 1000 Träume UG und / oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6) Sonstiges / Salvatorsiche Klausel
    
    - 1) Bebilderung / Grafische Darstellung / Modellvariation

Alle Geräte können in Form, Farbe und Gestallt von den Bildern abweichen. Dies kann an der vielzahl der Geräte im Vermietpark der Fa. 1000 Träume UG oder durch eine schlechte bzw. ungenaue grafische Wiedergabe an Bildern liegen.

    - 2) Telefonische Beschreibung / Angebote / Erklärungen

Bei Fernmündlich aufgegebenen daten übernimmt die Fa. 1000 Träume UG keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.

    - 3) Preisangaben

Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders genannt, Netto / Netto  zzgl. der gesetzlichen MwSt. ab Zentrallager Erlenweg 2, 64665 Alsbach.

Sollte im Zeitraum zwischen Angebotsvergabe / Auftragsvergabe und stattfinden der Veranstaltung eine Erhöhung der MwSt. stattfinden, so wird der Rechnungsbetrag um die erhöhung angehoben.

    - 4) Salvatorsiche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtstand ist Darmstadt

Druckfehler, Irrtümer sowie Änderungen vorbehalten.

Stand: 01/2017

Referenzen